Urs Josef Stegmüller

Urs Josef Stegmüller war anfänglich in Breitenbach als Anwalt tätig, später in Solothurn als Staatsanwalt und Regierungsrat. Er war verheiratet mit Stephanie geborene Gressly.

 

Hier einige Episoden aus seiner Tätigkeit als Regierungsrat:

 

Betrifft Kloster 'Namen Jesu' in Solothurn:

Aus dem Jubiläumsbuch zum 400jähigen Bestehen, Leben im Kloster Namen Jesu

Der Regierungsrat beschloss aus dem Kloster eine Irrenanstalt zu machen. Die Schestern sollten sich bei Verwandten oder in einem Innerschweizer Kloster eine Unterkunft suchen. Als einmalige Abfindungssumme wurden pro Schwester 300 Franken gestgelegt - nach heutigem Geldwert 10’000 bis 15’000 Franken. In dieser Bedrohung beteten die Schwestern Tag und Nacht und suchten auch bei Laien Hilfe. Im Kantonsrat wurde das Projekt zu Gunsten eines Neubaus auf dem Rosegg-Gelände knapp verworfen.

„1851 haben wir von der hohen Regierung ein Schreiben bekommen, in welchem wir bei Eid aufgefordert wurden, nicht nur das sämtliche Vermögen des Klosters — auf das genaueste anzugeben, sondern noch sogar, was jeder Schwester zu ihrem Gebrauch zugelassen worden ist“, Eine Delegation mit Regierungsrat Stegmüller und seinem Schreiber suchte das Kloster auf. Während die einen unten die klösterliche Buchhaltung prüften, „liefen drei Männer in alle Zellen — Herum . Sie schlugen mit der Faust auf die Laubkissen und griffen den Laubsack. Sie fragten, ob alle Betten so wären? Wir sagten ja, die regel schreibt uns so vor, und wir sind gar wohl zufrieden dabei. Sie verwunderten sich gar sehr und fragten, wo wir denn sterben? Wir sagten, auf einem Laubsack. Darüber sind sie ganz blass geworden.“ Trotzdem wurde die Bettstatt mit Bettinhalt und Umhang auf 30 Franken geschätzt. Das Resultat dieser Inventaraufnahme war eine weitere jährliche Steuer von 300 Franken.

Da die Aufhebung nicht gelungen war, suchte man von Mitte des 19. bis Mitte das 20. Jahrhunderts das Kloster mit Steuern schwer zu belasten. 

 

Das letzte Todesurteil im Kanton Solothurn:

Auszug aus der gleichnamigen Schrift von Arthur Haefliger zum 100jährigen Gedenken

Am 17 Februar 1855 wurde im Kanton Solothurn die letzte Hinrichtung vollzogen. Der arme Sünder, der damals mit dem Richtschwert vom Leben zum Tode gebracht wurde, war der 28jährige Urs Josef Schenker von Fulenbach, den das Obergericht des Vatermordes schuldig befunden hatte. 

Am 15. Februar langte das Gnadengesuch, welches Fürsprech Affolter für seinen Klienten verfasst hatte, in der Staatskanzlei ein. Noch am gleichen Tag, am 15. Februar, nahm der Regierungsrat zum Begnadigungsgesuch in seiner Sitzung Stellung. Er beschloss, es einfach dem Kantonsrat, der es am folgenden Tag zu behandeln hatte, vorzulegen, ohne Antrag auf Gutheissung oder Ablehnung.

Am 16. Februar wurde das Begnadigungsgesuch von Kantonsrat mit 56 gegen 25 Stimmen abgewiesen; zwei Stimmzettel waren leer. Nach gesetzlicher Vorschrift hatte das jüngste Mitglied der Regierung - das war damals Regierungsrat Stegmüller - dem Verurteilten den Entscheid der Begnadigungsbehörde in Anwesenheit des Staats-schreibers und des Obergerichtsschreiber zur Kenntnis zu bringen.

 

Sängertag 1847 in Büsserach

Alles lag ganz in Händen freisinniger Männer…… und des nachmaligen Staatsanwaltes Urs Josef Stegmüller von Bärschwil, der damals in Breitenbach als Anwalt tätig war.

 

Dies nur ein paar Ausführungen über Urs Josef Stegmüller, die ich im Internet finden konnte. Leider konnte ich keine Fotos finden.